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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Ausstattung Totmannwarner | 25 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 669518 | ||
Datum | 28.02.2011 12:39 MSG-Nr: [ 669518 ] | 5423 x gelesen | ||
Für Bewegungslosmelder (ist besser als Totmannwarner) gelten für mich folgende Kriterien 1. Aktivierung über "Schlüssel". Einfach abziehen und los geht es. Dieser Schlüssel kann mit der ATÜ-Plakette verbunden werden. d.h. ein Vergessen der Aktivierung kann nicht geschehen, da der AGT die Aktivierung zur Abgabe seiner gerätebezogenen ATÜ-Plakette zwingend vornehmen muß. 2. Rückstellung ohne Schlüssel und Ausschalten. d.h. es muß möglich sein, einen versehentlich ausgelösten Alarm im Objekt ohne Schlüssel o.ä. zu quitieren und dies ohne, dass der Melder ausgeschaltet werden muß (und dann nicht wieder eingeschaltet wird). 3. Der Melder muß schnell vom Gerät entfernbar sein. z.B. für CSA oder Hitzeschutzeinsätze. Ein ausgelöster Bewegungslosmelder unter CSA ist nicht wirklich witzig... 4. Ein Bewegungslosmelder ist ein Bewegungslosmelder. Verzichte auf allen Schnickschnack. Insbesondere auf Temperaturanzeigen, die ohnehin null Relevanz haben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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