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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrführung nur noch auf Ziet bestellt4 Beiträge
Autorjürg8en 8s., Trier / RLP669653
Datum28.02.2011 19:56      MSG-Nr: [ 669653 ]4048 x gelesen

Es gab im LBGK RLP, ich glaube im Jahr 2004 eine Änderung, dass die Führung (Wehrführer und Stellv.) nur noch auf eine bestimmte Zeit gewählt ernannt werden. Ich glaube das waren 10 Jahre. Gab es hier auch eine rückwirkende Regelung?
Heißt also müsste ein WF oder Stv., der vor dieser Änderung in Amt und Würden war auch dann (10 Jahre nach der Novellierung) erneut ernannt werden oder wäre in dem Fall noch die Amtszeit bis auf Abberufung oder sonstigem Ausscheiden gegeben?



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 28.02.2011 19:56 jürg7en 7s., Trier
 28.02.2011 20:08 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 28.02.2011 20:10 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 02.03.2011 08:18 Mark7us 7B., Steinebach

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