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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Stromaggregat im Mehrfamilienhaus- wo lagern? | 9 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 670750 | ||
Datum | 07.03.2011 22:07 MSG-Nr: [ 670750 ] | 6357 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Thomas Middeke Geschrieben von Josef Mäschle"§17 GaragenVO Bayern: (4) 1In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen ...bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden." Bitte zitier mich oder die Rechtsquellen so, dass der Sinn nicht völlig verfälscht wird... Damit wird dein Rechenbeispiel leider überflüssig, denn: Die brennbaren Flüssigkeiten dürfen nur in Kleingaragen gelagert werden. Kleingaragen sind solche mit einer Fläche bis 100m². Die Mindestparkplatzfläche beträgt 2,3 * 5 m = 11,5 m². Bereits die Fläche von 9 Parkplätzen ohne Bewegungsflächen macht die Sache zur Mittelgarage. Bei 25 Mietparteien kann ich sicherlich von mindestens einem Stellplatz für die Hälfte der Mietparteien ausgehen, damit ist die Sache durch und die minimalistischen 20 Liter Sprit darfst Du in der Mittelgarage auch nicht lagern. Deshalb habe ich gleich die andere Lösung vorgeschlagen. Gruß aus dem Saarland Jo | ||||
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