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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaEinsatztaktik Luftnotlage - WAR: TLF - Surfen !33 Beiträge
AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / NRW671142
Datum09.03.2011 18:33      MSG-Nr: [ 671142 ]12790 x gelesen

Moin,
hierzu gibt es viele denkbare Möglichkeiten.
Grundsätzlich entscheidet der PIC (Pilot in Command) über die Klassifizierung des Notfall (PAN oder MAYDAY), desweitern über den nach seinem Ermessen sichern Landeortes, sogar die Bereitstellung oder nicht Bereitstellung der Feuerwehr sowie eines Schaumteppich kann der PIC anfordern oder lassen, da er alleinig für die Sicher Landung, die POB (Persons on Board) verantwortlich ist, hinzu kommen jedoch noch die rechte und Pflichten des Flughafenbetreiber. (Zur Abgrenzung auf dem System der Start und Landebahnen inkl. Taxiways ist der DFS Zuständig, im Bereich der Abstellflächen und aller weitern Bereich auf dem Flughafen der Betreiber).
Nun gibt es in der kommerziellen Fliegerei z.B. Company Order u.a. in Form von Checklisten oder generellen Anweisungen in denen verfahren z.B. bei PAN Situationen beschrieben werden u.a. kann eine Anweisung sein einen Vertragsflughafen anzufliegen um dort 1. Landegebühren zu sparen, Vertragswerften für die Instandsetzung nutzen zu können den PAX en (Passagier) unter den POB einen weiter Transport zu ermöglichen usw. usw. im Endeffekt kommerzielle Gründe. Diese tun nicht nur kleine Gesellschaften auch große wie z.B. Ryanair usw. Sollte diese natürlich nicht gehen weil aus dem Pan ein Maday wird oder es sich um einen Medizinischen Notfall an Board handelt liegt es im Ermessen des PIC den geeigneten Landeort zu wählen.

Zur Leistungsfähigkeit einer Flugplatzfeuerwehr:
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat Richtlinien und Empfehlung festgelegt, die für die Ausrüstung und Vorhaltung von Feuerlösch- und Rettungsdiensten anzuwenden sind.

Aufgrund bestimmter Kriterien werden Mindestmengen festgelegt für:
- die Art und Menge der Haupt- und Zusatzlöschmittel,
- die Ausstoßrate der Löschmittel in Liter/Minute,
- die Anzahl der Feuerlöschfahrzeuge (idealisiert und ohne Bezug zur Eingreifzeit)

ACHTUNG keine Mannschaftsstärke!!!

Kriterien sind:
Die Flugplatzkategorie (Crash Cat) welche sich aus dem Abmessungen (Länge Lfz
u. Rumpfbreite Lfz) bestimmt oder durch ein Rechen verfahren in Ablehnung bestimmt werden soll.
Da ich nicht weiß welcher Flugplatzkategorie emden zugeordnet ist nenne ich einfach mal ein paar Zahlen in welcher Größenordnung sich emden bewegen könnte .

LFZ >24m Länge / > 4m Rumpfbreite Cat 4
Löschmittelmenge:
Wasser zur Herstellung von Schaum der leistungsklasse B (AFFF): 2400l
Pulver: 135 kg
Anzahl der Löschfahrzeuge: 1

LFZ >28m Länge / > 4m Rumpfbreite Cat 5
Löschmittelmenge:
Wasser zur Herstellung von Schaum der leistungsklasse B (AFFF): 5400l
Pulver: 180 kg
Anzahl der Löschfahrzeuge: 1


LFZ >39m Länge / > 5m Rumpfbreite Cat 6
Löschmittelmenge:
Wasser zur Herstellung von Schaum der leistungsklasse B (AFFF): 7900l
Pulver: 225 kg
Anzahl der Löschfahrzeuge: 2

Wie man sieht noch überschaubare Mengen an Löschmittel und wie schon geschrieben keine Vorgaben an die Funktionsstärken des Personal, diese ergeht in der Regeln aus der Zulassung des Flughafen durch die Aussichtsbehörde.


Gruß aus Hückelhoven


Gerrit


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