Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Festlegung eines Gefahrenbereiches um ein havariertes AKW | 14 Beiträge |
Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 672193 |
Datum | 14.03.2011 17:19 MSG-Nr: [ 672193 ] | 7407 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
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Sehr geehrte Forumsmitglieder!
Bei meiner Ausbildung zu ABC-Einsätzen habe ich gelernt, dass der erste Trupp bei der Annäherung an einen radioaktiven Strahler die Dosisleistung mit den entsprechenden Messgeräten messen muss. An dem Punkt, an dem die Gamma-Dosisleistung einen Wert von 25 Mikro-Sievert pro Stunde erreicht ist der Beginn des Gefahrenbereichs festzulegen und mit Flatterband zu kennzeichnen. Ohne Berücksichtigung eventueller Windstärken/Windrichtungen ergibt sich ein kreisrunder Gefahrenbereich um den Strahler herum. Weitere Einsatzgrundsätze stehen in der FWDV 500 (früher gab es dazu die FWDV 9/1 und 9/2). Im Gefahrenbereich dürfen sich keine Personen ohne Schutzkleidung aufhalten. Konsequenterweise ist der gesamte Gefahrenbereich zu evakuieren.
Nun stellen sich mir einige spannende Fragen. Nimmt man mal den Reaktor aus Tschernobyl nach der Kernschmelze 1986. Weiß jemand hier im Forum wie hoch die Ortsdosisleistung seinerzeit war? Und kann jemand berechnen, in welcher Entfernung der nach deutscher FWDV geforderte Gefahrenbereich gelegen hätte (Abstandsgesetz: doppelte Entfernung, ein Viertel der Ursprungsstrahlung)? Natürlich sind auch die aktuellen Werte aus Japan interessant. Aber Tschernobyl war gravierender (zumindest bis heute?).
Vorab vielen Dank und schöne Grüße
Bernd Lenz
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| 14.03.2011 17:19 |
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Bern7d L7., Emden | |