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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Festlegung eines Gefahrenbereiches um ein havariertes AKW | 14 Beiträge | ||
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 672199 | ||
Datum | 14.03.2011 17:37 MSG-Nr: [ 672199 ] | 5441 x gelesen | ||
Hallo Bernd, der Gefahrenkreis um ein AKW wird je nach Störfall defininiert. Das heisst in den entsprechenden Notfallplänen ist genau hinterlegt, in welchem Umkreis bei welcher Kategorie evakuiert werden muss. Mit Flatterband ist da nicht mehr... Die tatsächlich gemessen Strahlenwerte werden im Falle eines GAUs bzw. Super-Gaus dann sicher nur noch über die weiteren Massnahmen entscheiden. Interessant ist m.E. auch, das, wenn ich mich recht erinnere, die ABC-ErkKW garnicht am AKW eingesetzt werden sollen, sondern an den Notfallstationen. Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | ||||
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