Geschrieben von Christian FischerDie Frage ist immer: Hat er übernommen, berät er nur ider ist er nur Schaulustiger in Uniform.
Die ganze Thematik zur Übernahme der EL durch irgendeinen KBx finde ich sehr interessant und manchmal auch fragwürdig.
Neben Einsätzen die Gemeindegrenzen überschreiten, findet man in den Landesgesetzen im groben zwei unterschiedliche Varianten in denen KBx die Einsatzleitung übernehmen können/dürfen (unabhängig von der wirklichen Umsetzung vor Ort). Grob kann man diese so wiedergeben:
- Der KBx darf immer die EL übernehmen.
- Der KBx kann übernehmen, wenn er nach pflichtgemäßen ermessen der Ansicht ist, der örtliche EL kriegt es nicht auf die Reihe.
Die zweite Variante macht meines Erachtens Sinn, doch müßte eigentlich im Anschluß an einen solchen Einsatz einiges aufgearbeitet werden.
Richtige Sorgen bereitet mir aber die erste Variante. Wenn doch schon der Gesetzgeber offenkundig der Ansicht ist, die Kommunen könnten ihren Aufgaben nicht nachkommen und es daher für notwendig erachten die direkte Durchgriffsmöglichkeit für die Kreise zu eröffnen, dann stellt sich mir die Frage warum sie denn nicht gleich die Zuständigkeit auf die Kreise verlagern. Letztendlich erhalten somit die Kreise direkt und ohne wirkliche Einspruchsmöglichkeit den Zugriff auf Mittel der Städte/Gemeinden.
MkG
Marc
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