alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikAusbildung zurück
ThemaVerkehrsausschuss des Bundestages befürwortet Feuerwehrführerschein7 Beiträge
AutorProf8. D8r. 8Die8ter8 M.8, Bautzen / Sachsen674057
Datum23.03.2011 17:38      MSG-Nr: [ 674057 ]4702 x gelesen
Infos:
  • 23.03.11 Bundestag: Spezielle Ausbildungsprüfung für Feuerwehr-Fahrer geplant
  • Themengruppe:
  • Führerscheine

  • Liebe Leser des Forums,

    heute hat der Bundestag die folgende, im Wortlaut wiedergegebene Pressenotiz zum Feuerwehrführerschein veröffentlicht:

    Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    Berlin: (hib/MIK/jbi) Für Fahrer von schweren Feuerwehrfahrzeugen soll es eine spezielle Ausbildungsprüfung geben. Dies beschloss der Verkehrsausschuss am Mittwochvormittag, in dem er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (17/4981) in geänderter Fassung einstimmig annahm.

    Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Technischen Hilfswerks sowie des Katastrophenschutzes aufrecht zu erhalten, soll danach eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder dieser Dienste zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen auf Grundlage einer speziellen Ausbildungsprüfung geschaffen werden. Diese sieht eine interne Einweisung und eine Prüfungsfahrt vor.

    Seit 1999 ist für das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ein Führerschein der Klasse C 1 erforderlich, schreibt die Regierung. Da die Einsatzfahrzeuge aus technischen Gründen schwerer geworden seien, würden selbst kleinere Fahrzeuge in der Regel die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen überschreiten. Für diese Fahrzeuge ständen immer weniger Fahrer zur Verfügung. Nach Schätzung des Deutschen Feuerwehrverbandes seien bundesweit 16.000 Fahrzeuge betroffen, für die in der Regel fünf oder mehr Fahrer benötigte würden, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten.

    Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP änderte der Ausschuss einstimmig, dass nicht nur interne Mitarbeiter, sondern auch externe Fahrlehrer die Prüfung abnehmen dürfen. Die SPD beantragte erfolglos, dass die Prüfung von Fahrlehrern abgenommen werden müsse. Die Sprecherin wies darauf hin, dass dadurch keine ?erheblichen? Kosten entstehen würden.

    Über den Gesetzentwurf muss das Plenum des Bundestages noch abschließend entscheiden.


    Meine bescheidene Ansicht dazu:

    Alle bisherigen Einwürfe aus der Praxis der Feuerwehren haben die CDU/CSU/FDP-Koalition nicht umstimmen können. Der erweiterte Feuerwehrführerschein wird nahezu unverändert kommen und wir alle müssen in den einzelnen Bundesländern mit unterschiedlichen Ausbildungsverordnungen und deren Umsetzung leben.


    Nur wer heil ankommt, kann retten.

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

     antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     23.03.2011 17:38 ., Bautzen
     23.03.2011 18:02 Jens7 N.7, Ohorn
     23.03.2011 18:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     23.03.2011 18:17 ., Bautzen
     23.03.2011 18:26 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     23.03.2011 18:37 Thom7as 7K., Hermeskeil
     08.04.2011 10:29 Udo 7B., Aichhalden

    0.151


    Verkehrsausschuss des Bundestages befürwortet Feuerwehrführerschein - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt