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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Freihalten von Fluchtwegen - BauO LSA | 11 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 676962 | ||
Datum | 12.04.2011 21:44 MSG-Nr: [ 676962 ] | 4367 x gelesen | ||
Danke Jo für die Antwort. Genau, ich meine nicht im eigentlichen Sinne verstellt sondern viel mehr ein Gegenstand der im Flur steht, welcher als Fluchtweg dient, und diesen somit im Brandfall unbrauchbar machen soll. Wie im Beispiel genannt der Fussabtreter der wohl oftmals vorhanden sein dürfte. Ich versuche einordnen zu können, wie schwer der "Verstoß" ist wenn im Bereich des Fluchtweges etwas derartig brennbares "gelagert" wird. Ich halte die Androhung einer fristlosen Kündigung da schon für etwas arg streng. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | ||||
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