Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrade der BF in FF anerkennen? | 8 Beiträge |
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 677761 |
Datum | 18.04.2011 10:00 MSG-Nr: [ 677761 ] | 5988 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Ortsbrandmeister
Ortsbrandmeister
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo,
Nach einer Reform und Heruagabe der Feuerwehrverordnung in Niendersachsen habe ich zwei grundlegende Fragen:
1. Ich kann in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung einen GF und einen stv. GF haben, die NICHT OrtsBM oder stv. OrtsBM sind?
2. Kann ich/muss ich Dienstgrade von Hauptamtlichen Feuerwehrleuten (Berufsfeuerwehrmann auf einem Bundeswehrflugplatz) in der FF anerkennen bzw dürfen sie den Dienstgrad auch in der FF führen OHNE eine entsprechende Funktion inne zu haben?
Feuerwehrverordnung (30.04.2010)
VG
Alex
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| 18.04.2011 10:00 |
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Alex7 D.7, Helpsen |
| 18.04.2011 14:54 |
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Jens7 H.7, Wildeshausen |
| 18.04.2011 15:00 |
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., Kirchheim unter Teck | |