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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Vorschriften zur Errichtung einer Photovoltaikanlage | 13 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 679124 | ||
Datum | 27.04.2011 20:08 MSG-Nr: [ 679124 ] | 3607 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Thorben Gruhl Warum bloß ist jeder zweite Solarteur, der mir über den Weg läuft eine Ltd. oder UG? Im Zweifelsfall zieht man halt mal den Ha*ra*h-Joker und verzichtet auf seine 1-Euro-Einlage. In der Branche hat es sich ja leider eingebürgert, dass Kunde 80-100% Vorkasse zu zahlen hat. Daher kein Bedarf für 'ne "echte" Unternehmensform, Kreditwürdigkeit ist dank Vorkasse ja nicht relevant. Wen interessiert da noch die Haftung, wenn es nichts zu holen gibt? Ich hoffe, Du hast Blege/Quellen für Deine Behauptung! Deine Aussage: "..jeder Zweite" und "..ernstzunehmender Anteil.." ist m.M.n. total übertrieben und entbehrt jeder Grundlage. - Natürlich ist auch hier Geiz geil und es gibt auch Glücksritter in der Branche.. Allerdings hat der Kunde es in der Hand, sich den Anbieter auszusuchen.... Gruß UW Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! http://pvsafety.wordpress.com - Sicherheit im Feuerwehreinsatz | ||||
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