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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Was zum Nachdenken.... | 19 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 679858 | ||
Datum | 04.05.2011 20:31 MSG-Nr: [ 679858 ] | 8470 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars Tiedemann Aber Deine Frage an sich ist ziemlich überflüssig in diesem Thread! Ich find die Frage vollkommen berechtigt. Bei Einsatzfotos mit Unfallopfern, auch von der Presse, wird hier ja sehr oft von vielen der Schutz des Opfers gefordert. Da darf die Frage hier ja durchaus auch erlaubt sein. Wenn das Opfer auf diesem Bild nach Forumsmeinung eine relative Person der Zeitgeschichte [1] ist und damit ohne Verpixelung des Gesichtes, ohne schwarzen Balken veröffentlicht werden darf, dann ist jede Diskussion über erkennbare Unfallopfer bei Bildern von Einsätzen, sei es durch Presse, Feuerwehr oder andere in diesem Forum jetzt ja nun abschliesend geklärt und es darf das nächste wirklich wichtige Thema [2] angegangen werden. [1] Ob bei diesem Bild das Deutsche Recht überhaupt anwendbar ist, dürfte hier im Forum ja eh nicht relevant sein [2] Wobei das Thema ja augenscheinlich zu den besonders wichtigen Themen gehört. | ||||
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