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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Es gilt: Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 12 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 680089 | ||
Datum | 06.05.2011 11:39 MSG-Nr: [ 680089 ] | 5118 x gelesen | ||
Moin Holger, in diesem Beispiel war die HAB offenbar mit einer Brandbekämpfung beauftragt. Warum also nicht einen Meter weiter weg bleiben und dafür auf der Straße stehen? Ich habe in keiner Weise ein genrelles Gehweg-Abstützverbot eingefordert. Aussage war und ist: Grundsätzlich sollte keine Abstützung auf Gehwegen erfolgen. Ihr seid doch ausgebildet worden, könnt den Untergrund beurteilen, Entscheidungen treffen und fertig. Wenn Du für Deine Wehr festlegst, dass ihr grundsätzlich auf Gehwegen abstützt, dann ist das doch in Ordnung. Ich vertrete hier eine andere Auffassung und untermauere dies mit Beispielen. Geschrieben von Holger Eiring Ich stütze nicht mehr auf einer Einfahrt zu einem privaten Gelände ab. Kann man durchaus von Abstand nehmen. Ist aber auch eine Einzelfallentscheidung. Dafür bist du als Einheitsführer einer Drehleiter aber bestimmt durch mindestens 35 Stunden Drehleiter-Maschinisten-Ausbildung gewandert und hast eine Gruppenführerausbildung, die dich dann dazu befähigen, dies zu beurteilen. Dazu habt ihr sicherlich auch eine Gefährdungsbeurteilung für euer Hubrettungsfahrzeug erstellt, die die Gefährdungen in den unterschiedlichen Einsatzsituationen beschreibt und entsprechende Maßnahmen erläutert. Geschrieben von Holger Eiring Ich stütze nicht mehr auf dem Hof eines Unternehmens ab. Ist, denke ich, eher weniger kritisch zu sehen, da die Untergründe durch regelmäßige Belastung ausreichedn tragfähig sein dürften. Ist eine Einzelfallentscheidung (s.o.) und ich würde immer die Unterlegklötze zur Reduzierung der Bodenpressung verwenden. Geschrieben von Holger Eiring War es nicht so, das ihr euch von Drehleiter.info bei der Überarbeitung der EN-Norm für Hubrettungsfahrzeuge in Zeug gelegt habt und Haltepunkte im Korb auf den Weg gebracht habt? Ja, ist in der DIN EN 1777 bereits drin, im Entwurf der DIN EN 14043 und 14044 bereits enthalten und wird in der kommenden Ausgabe dann verbindlich. Geschrieben von Holger Eiring Warum Jan Ole legt ihr euch oder natürlich andere die hierauf Einfluss haben nicht ins Zeug und bringt die Herstelller der Hubrettungsfahrzeuge endlich dazu, vernünftiges Unterlegmaterial bei Hubrettungsgeräten mit zu verlasten, welches den Einsatz auf den vielen der oben genannten Aufstellflächen mit entsprechender Lastverteilung sicherer machen? Metz bietet größere Unterlegklötze, wohl auch nicht zuletzt aufgrund der Diskussionen und Beiträge im Drehleiter-Forum, für deren Drehleitern zumindest als Option an. Frage zurück: Warum schreiben nicht alle Beschaffer größere Unterlegklötze aus? Oder beschafft welche zusätzlich im Nachhinein? Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | ||||
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