1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Hallo,
Wie ist es bei euch mit den ölhaltigen Abfällen (gesättigter Ölbinder, -Fließ, -lappen) geregelt.
Habt ihr einen Behälter in der Wache zu stehen, oder nutzt ihr Entsorgungsmöglichkeiten bei Bauhhof oder externen (KFZ-)Werkstätten?
Wir haben eine Kunststofftonne extra(!) für ölhaltige Abfälle bei uns in der Fahrzeughalle zu stehen. Wenn diese voll ist, wird die Entsorgungsfirma verständigt, die die Tonne gegen eine leere tauscht.
Dies wurde vor kurzem von einem MA der FUK bemängelt. Das habe in der Halle nichts zu suchen schon garnicht in der Kunststofftonne. Da die Tonne uns von der Entsorgungsfirma so geliefert wurde hielten wir das auch immer für legitim!?
Die Garagenverordnung sagt dazu nur folgendes
(4) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.
Gibt es weitere Vorschriften, die die Lagerung solcher Abfälle genauer regelt, auch was den Behälter dazu angeht? Die Gefahrgutverordnung regelt doch nur den Transport, oder?
MfG Matthes
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |