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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erreichbarkeit im Urlaub bzw. Freizeitausgleich | 3 Beiträge | ||
Autor | Katr8in 8K., Bergisch Gladbach / Nordrhein-Westfalen | 681106 | ||
Datum | 16.05.2011 17:01 MSG-Nr: [ 681106 ] | 3073 x gelesen | ||
Hallo allerseits! Bei uns wird derzeit diskutiert, ob Feuerwehrbeamte während ihres Erholungsurlaubs und/ oder ihres Freizeitausgleichs jederzeit erreichbar und verfügbar sein müssen. Wie wird das in anderen Städten gehandhabt? Gibt es eine Unterscheidung zwischen Urlaub und Freizeitausgleich? Muss ein FW-Beamter jederzeit zurückkehren, wenn Bedarf besteht? Schon mal vielen Dank! KK | ||||
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