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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRunderlass Kraftfahrerfortbildung NRW3 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern681781
Datum20.05.2011 14:05      MSG-Nr: [ 681781 ]3205 x gelesen

Moin,

kann mir jemand einen Link oder Volltext zur Verfügung stellen von folgendem:

"Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung NW, Innenministerium NW und Ministerium für Gesundheit und Soziales NW, Runderlass vom 5.4.2004"

Inhalt ist die Kraftfahrerfortbildung und v.a. Unterweisung bezgl. §§ 35 & 38 StVO.


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.eu

"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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 20.05.2011 14:05 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 20.05.2011 14:20 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 20.05.2011 14:28 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal

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