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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | GF in NRW (war: Kommandant ohne GF-Lehrgang?) | 1 Beitrag | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 682166 | ||
Datum | 23.05.2011 16:07 MSG-Nr: [ 682166 ] | 2457 x gelesen | ||
Mahlzeit. Geschrieben von Markus Middel Voraussetzung für den Besuch des GF-Lehrgangs in NRW ist die Beförderung zum Unterbrandmeister. Irgendwie kann ich da kein Problem erkennen. Selbst wenn der Feuerwehrchef am Freitag Nachmittag noch einen Platz in der Restplatzbörse für Montag gesichert hat, dann muss er halt die freudige Mitteilung "Du gehst ab Montag zum FIII!" noch ergänzen um "und hier ist deine Beförderung zum UBM!". Eine Beförderung ist (wenn die Voraussetzung vorliegen) nun wirklich die am leichtesen zu erfüllende Bedingung. Dabei ist es aber einfacher, bei den Lehrgangsvoraussetzungen hinzuschreiben "Beförderung zum UBM" als "Absolvierter TF-Lehrgang und entweder HFM oder mindestens ein Jahr OFM". Letztlich erreicht man doch mit solchen Regelungen, dass ein FM(SB) vor dem Besuch des nächsten Lehrgangs ein gewisses Maß an Erfahrung in der vorhergehenden Funktion sammeln kann. Gruß, Henning | ||||
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