Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Zuwanderer in NRW (war: Kommandant ohne GF-Lehrgang?) | 7 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 682172 |
Datum | 23.05.2011 16:14 MSG-Nr: [ 682172 ] | 3980 x gelesen |
Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.
Regelt in NRW die Aufnahme und das Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst, sowie die Dienstgrade der Feuerwehrmitglieder.
Innenminister
Mahlzeit.
Geschrieben von Thomas EdelmannGeschrieben von Mario Doll
Mir ist inzwischen übrigens ein Fall zu Ohren gekommen, bei dem ein bayrischer Gruppenführer nach seinem Umzug nach NRW den Dienstgrad Unterbrandmeister (=Truppführer) bekommen hat, sein Gruppenführerlehrgang hier also nicht anerkannt wurde.
Das hat nichts mit dem bayerischen GF-Lehrgang zu tun, sondern damit das anscheinend manche Leute mit dem Papierkrieg nicht so richtig zurecht kommen. Und wenn dann zwei Hitzköpfe aufeinander treffen war's das dann.
Formal sollte das aber genau am bayrischen GF-Lehrgang liegen.
Denn es gibt in der LVO-FF in NRW eine klare Regelung in §7 Absatz 3:
Über die Gleichwertigkeit einer außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalens erworbenen Qualifikation entscheidet die oberste Aufsichtsbehörde.
Wenn nun in Bayern jemand die GF-Qualifikation erworben hat mit einem Lehrgang, der vom Umfang her die Anforderungen der FwDV2 nicht erfüllt (weil es eben nur Teil 1 war), dann wird das IM die Qualifikation als nicht gleichwertig ansehen.
(dass solche Entscheidungen in der Praxis vielleicht ganz anders getroffen werden, steht auf einem anderen Blatt...)
Gruß,
Henning
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