Mir geht gerade etwas durch den Kopf, wo ich spontan keine Antwort weiß, ich mir aber sicher bin hier schnell und kompetent Hilfe zu finden.
Hierfür schon mal vielen Dank.
Ich hoffe ich gebe das jetzt alles so richtig wieder,
für eingeschweißte Atemschutzmasken gibt es unterschiedliche Prüffristen, sind die Masken auf Fahrzeugen verladen, müssen sie halbjährlich geprüft werden. Liegen die Masken aber eingeschweißt im Lager der Atemschutzwerkstatt, verlängert sich diese Frist auf zwei Jahre.
Wie sieht denn das bei Lungenautomaten aus, hier gibt es ebenfalls eine halbjährliche Prüffrist.
Wenn ich aber nun ein Atemschutzgerät mit einem Lungenautomat ausstatte, der ebenfalls in einem Frischhaltebeutel verpackt 5 Monate in der AGW gelagert wurde und dann auf dem Fahrzeug verlade, muss ich den nach vier Wochen wieder zurückholen und neu Prüfen? Oder gilt die Frist erst ab dem Zeitpunkt, wo der LA verladen wurde?
Gut, bevor ich den LA nach vier Wochen wieder tauschen muss, würde ich den vor dem Verladen prüfen, aber das könnte man sich sparen, insofern es oben genannte Regelung gibt.
Vielen Dank.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |