Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Betreten von Grundstücken im Einsatzfall | 32 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 685013 |
Datum | 12.06.2011 12:40 MSG-Nr: [ 685013 ] | 12124 x gelesen |
Helfer
Hallo zusammen,
eine Frage, die mir letztens gestellt wurde, die ich aber nicht beantworten konnte, wollte ich hier mal einbringen, in der Hofnung, dass ihr sie mir beantworten könnt.
Darf die Feuerwehr ein Grundstück betreten, wenn darauf ein (kleiner) Schadensfall vorliegt, dies aber durch den Eigentümer untersagt wird?
Als Beispiel:
Ein Rasenmäher brennt in voller Ausdehnung. Brandausbreitung nicht möglich, da das Gras grün ist und keine weiteren brennbaren Objekte in der Nähe.
Ein Nachbar sieht das und alarmiert die Feuerwehr.
Die kommt und will den Rasenmäher löschen.
Nun verbietet der Grundstückbesitzer der Feuerwehr tätig zu werden und das Grundstück zu befahren/ -treten, da er befürchtet, den Einsatz (Löschzug anwesend; Kosten >400-500€) zahlen zu müssen.
Wie ist da die rechtliche Lage, wenn jemand nicht möchte, dass die Feuerwehr aktiv wird, und kein größerer Schaden zu befürchten ist?
Interessieren würden mich dabei die Bundesländer By, He, NRW oder auch gern andere.
Falls das schon irgendwo mal diskutiert worden sein sollte, dann bitte ich um Entschuldigung und wäre um einen Link dankbar.
Vielen dank auf jeden Fall schon mal für eure Mühe
ein schönes Wochenende wünsche ich
Gruß
Dies alles ist meine Meinung!
Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!
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| 12.06.2011 12:40 |
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Chri7sto7ph 7R., Berching | |