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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKostenersatz. war: Betreten von Grundstücken im Einsatzfall2 Beiträge
AutorFlor8ian8 P.8, Bergrheinfeld / Bayern685047
Datum12.06.2011 19:35      MSG-Nr: [ 685047 ]2786 x gelesen

Geschrieben von Adrian RidderMal was anderes, wäre der Einsatz eigentlich kostenpflichtig? Greift da die Gefährdungshaftung analog Pkw?


Sofern der Rasenmäher ein "Kraftfahrzeug" ist, vgl. Art. 28 BayFwG:

(2) Kostenersatz nach Absatz 1 kann verlangt werden
1. für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei
denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen oder
Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem
Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlasst war, mit Ausnahme der Einsätze
oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und
Tieren dienen,


Schönen Gruß, Florian Pernpeintner


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 12.06.2011 13:30 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal Betreten von Grundstücken im Einsatzfall
 12.06.2011 19:35 Flor7ian7 P.7, Bergrheinfeld
 17.06.2011 18:23 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Hansestadt Greifswald

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