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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Arbeit als externer Brandschutzbeauftragter | 17 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 686178 | ||
Datum | 23.06.2011 20:23 MSG-Nr: [ 686178 ] | 6742 x gelesen | ||
Hallo Dennis, wenn Du die Ausbildung entsprechend den Vorgaben des VfdB etc. hast, kann ja nichts mehr passieren ;-) Du kannst Dich selbstständig machen und dein Fachwissen Unternehmen anbieten - so dass Sie dich als externen Dienstleister beschäftigen. Vorteil ist sicherlich, das Du anders wahr genommen wirst, als jemand der schon jahrelang im eigenen Betrieb arbeitet. Nachteilig ist sicherlich, das man einen unbequemen Brandschutzbeauftragten auch schnell wieder los werden kann ;-) Einer selbstständigen Tätigkeit dürfte entsprechend deiner Qualifikation nichts im Wege stehen - jetzt musst Du nur noch Werbung für dich machen und ein/mehrere Unternehmen finden. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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