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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mildere verurteilung durch Feuerwehreinsatz! | 36 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 690107 | ||
Datum | 26.07.2011 23:00 MSG-Nr: [ 690107 ] | 11377 x gelesen | ||
Link zum HR "Dass der übermüdete Unfallverursacher einen Feuerwehreinsatz hinter sich hatte und nicht etwa von einem nächtlichen Diskothekenbesuch gekommen war, habe sich strafmildernd ausgewirkt, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. " Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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