Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Konturmakierung | 22 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 691675 |
Datum | 07.08.2011 22:05 MSG-Nr: [ 691675 ] | 14395 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
As Far As I Know - Soweit ich weiß
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo,
Geschrieben von Konstantin Staacksum mal für alle etwas Licht ins Dunkel zu bringen hier ein Link welcher eigentlich keine Fragen mehr offen lässt: Link
Erstmal stellt diese Seite Behauptungen auf, ohne sie im Detail zu begründen.
Das lässt durchaus ein paar Fragen offen, s. unten...
Geschrieben von Konstantin StaacksFahrzuegen ab 7,5 to zGG oder einer Fahrzeuggesamtlänge von mehr als 6m. Dabei spielt es keine Rolle ob das Fahrzeug blaue Pickel auf dem Dach hat oder im Fernverkehr eingesetzt wird.
Das sehe ich deutlich anders:
Nach meinem Verständnis ist aufgrund von §3 Absatz 3 Nummer 2 der EG-FGV die Anwendung der EG-Genehmigung (Typ- oder Einzelgenehmigung) für Feuerwehrfahrzeuge fakultativ (ebenso steht es in der RiLi 2007/46/EG, die durch die EG-FGV in nationales Recht umgesetzt wurde).
Im Gegensatz zum Fernverkehrs-LKW darf also für das Feuerwehrfahrzeug weiterhin eine nationale Genehmigung nach §21 StVZO erteilt werden. Grundlage für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist dann nach §19(1) StVZO, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig nach den Regelungen der StVZO ist (und der EG-Verordnung über das EG-Kontrollgerät, die für Fw-Fahrzeuge aber nicht anzuwenden ist).
In der StVZO wird die Konturmarkierung aber lediglich erlaubt und nicht vorgeschrieben.
Auch die hier zitierten Bezüge auf die §§13 (Einzelgenehmigung) und 39 (Übergangsvorschriften) der EG-FGV können in Bezug auf Feuerwehrfahrzeuge nicht überzeugen, da diese ja schon in der zu Grunde liegenden RiLi 2007/46/EG als Ausnahme ausdrücklich genannt werden.
Letztlich darf die Frage, ob eine Konturmarkierung für neue Fw-Fahrzeuge nun wirklich vorgeschrieben ist oder nicht aber für die Praxis eigentlich keine Bedeutung haben: Es gibt IMNSHO keinen vernünftigen Grund, auf eine Konturmarkierung zu verzichten.
Spannender ist eher die Frage, wie (ob) man die Konturmarkierung auch wirklich ECE-gerecht umsetzt (umsetzen will).
Geschrieben von Konstantin StaacksLediglich die Ausnahmegenehmigungen der einzelnen Bundesländer erlauben/ermöglichen auch ein Umsetzten der DIN 14502-3 - Konturmarkierung in tagesleuchtgelb fluoreszierend abweichen von der ECE104.
Ack.
Mir ist derzeit _keine_ allgemeine Umsetzung der DIN-14502-3 in das Verkehrsrecht bekannt. In Folge ist eine Heckmarkierung nach dieser Norm grundsätzlich erstmal unzulässig und bedarf einer Ausnahmegenehmigung! (die es für einzelne Bundesländer AFAIK schon gibt). Vielleicht setzt sich ja mal der DFV dafür ein, dass man wenigstens die Anwendung dieser DIN rechtlich absichert...
Gruß,
Henning
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| 05.08.2011 11:26 |
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Denn7ie 7K., Sudwalde |
| 05.08.2011 11:32 |
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., Püttlingen | |