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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | VÖDAG Unfallversicherung 'Zulagenersatz' | 27 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 692731 | ||
Datum | 16.08.2011 18:46 MSG-Nr: [ 692731 ] | 9318 x gelesen | ||
Geschrieben von Dietmar Reimer Das war natürlich nicht im juristischen Sinne gemeint, sondern eher so, dass nach 20 Jahren Einsatzdienst ein gewisser Gewöhnungseffekt an das Geld einsetzt... Das ist beim Kindergeld und beim Familienzuschlag auch so. Trotzdem werden Kinder Erwachsene und Ehepartner lassen sich scheiden (beides steht natürlich NICHT in der Erschwerniszulagenverordnung *g*). Mir wäre es sogar lieber, wenn der DuZ wegfällt und dafür von mir aus die FW-Zulage entsprechend angehoben wird, weil wir dann die hier bestens bekannte Debatte um das Verhältnis Schichtdienst/Tagesdienst, die Frage des DuZ-Verlustes bei Krankheit usw. nicht oder weniger heftig hätten. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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