News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Integrationswahn im DFV / DJF war: Körperbehinderung im Einsatzdienst | 58 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 692736 | ||
Datum | 16.08.2011 19:09 MSG-Nr: [ 692736 ] | 11040 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Jakob Theobald Die für den Feuerwehrdienst erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen nur Einsatzdienst leisten, wenn sie hierzu geistig und körperlich in der Lage sind. Un da waren sie dann wieder, unsere 16 Probleme. Oder zumindest 13. Denn mindestens in den Flächenländern ist in keinem Feuerwehrgesetzt genau geregelt, was unter körperlicher und geistiger Eignung zu verstehen ist. Es gibt keine standardisierten Untersuchungen, eine standardisierten Bewertungssystematiken für die festgestellte Befunde,... Was also erwartest Du vom Arzt? Soll er Glaskugel lesen? Das ist eben der Unterschied zu arbeitsmedizinischen untersuchungen, die standardisiert vorgegeben sind und wo es Kriterien gibt wie im einen oder aneren Fall zu verfahren ist. Das hat aber bisher noch kein Landesfeuerwehrverband für eine Novellierung der jeweiligen Gesetze gefordert. komisch aber auch. Vielleicht deshalb, weil dann von den (schöngerechneten) 1,X Mio. FM m.E. mindestens mal 30% rausfallen würden (zumindest wenn man einigermaßen brauchbare Kriterien alleine an die körperliche Leistungsfähigkeit anlegen würde)? In sofern kommst Du mit dem Verweis auf das FwG und den Arzt nicht wirklich weiter. Denn der operiert (zumindest landesgesetzlich) im luftleeren Raum. Natürlich kann jede Wehr für sich bestimmte Kriterien festlegen, die der Arzt zu untersuchen und zu werten hat und dann der Gemeinde mitteilt: Taugliche oder nicht tauglich. Ich kenne auch eine Wehr, da steigt jeder FF-Bewerber (natürlich gesichert) die DLK. Auch eine Form der Auswahl. Der hat zumindest keine Höhenangst und die grundlegende motorische Fähigkeiten funktionieren ;-) Und das ist eben ein Kritikpunkt. Formal reicht es im Zweifel aus, dass sich jemand halbwegs aufrecht zum Feuerwehrhaus schleppen kann und die Worte hervorbringt "Ich will da mitmachen". Und es wird auch nicht viele Feuerwehren geben die wenn es sich um den Nachwuchs von einem FM handelt sagen: "Sorry Karl, aber Dein Nachwuchs ist zu doof, zu fett, zu blind,... oder schlicht anderweitig körperlich nicht für unsere Aufgabe geeignet". Das alles könnte man umgehen durch klare landesrechtliche Regelungen und eine einheitliche Untersuchung auf Feuerwehtauglichkeit durch bestimmte benannte (Amts-)Ärzte. Aber dass das kommt werden wir beide vermutlich nicht mehr erleben. Schon weil dann wieder jeder mindestens einen Grenzfall aus seinem Umfeld raussuchen wird wo er "beweisen" kann, dass der doch einen ganz tollen Job macht aber bei schärferen Regeln nie dabei hätte sein dürfen. Und dann wird über Einzelschicksale ein grundsätzliches System torpediert. Wer übrigens ein recht umfangreiches System an Tauglichkeitsuntersuchungen hat ist die Bundeswehr. Jeder Soldat wird komplett durchbefundet. Jede körperliche Veränderung, Einschränkung,... wird mit eine Fehlerziffer und einem Schweregrad versehen. Für jede Tätigkeit gibt es dann einen Katalog an Fehlerziffern, die (grundsätzlich) zum Ausschluß führen. Für die feststellung der Tauglichkeit für eine bestimmte Tätigkeit muß der Arzt dann nur noch Fehlerziffern mit Katalog abgleichen und weiß: Tauglich/ nicht tauglich. Für bestimmte Tauglichkeiten und Fehlerziffern ist ggf. noch eine Möglichkeit über ein fachärztliches Gutachten möglich, wo dann ein Spezialist (z.B. der Augenarzt bei Kraftfahrtauglichkeit) nochmal prüft, ob die pauschal festgestellte Fehlerziffer (z.B. fehlendes Stereosehen am Rodenstock-Sehtestgerät) auch bei anderen (feineren) Untersuchungsmethoden gegeben ist, oder ob es eigentlich doch ausreichend vorhanden ist und dann per Ausnahme die Tauglichkeit dennoch mit Facharztattest gegeben ist. Das ist dann aber ein vergleichsweise komplexes System. Und die Frage ist, ob wir so viele verschiedene Tätigkeitsmuster und das entsprechend zu spezialisierende Personal im System FF überhaupt haben, dass es Sinn machen würde wahnsinnig viele verschiedene Tauglichkeiten zu definieren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.438