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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKein Anspruch auf Leistungen aus Unfallversicherung bei 2,2 %o1 Beitrag
AutorKatj8a R8., Köln / NRW693775
Datum23.08.2011 16:19      MSG-Nr: [ 693775 ]2340 x gelesen

Hallo zusammen,

anliegendes Urteil des Landessozialgericht Darmstadt vom 15.5.2011 zur Kenntnis.
Auch wenn es sich eigentlich aufdrängt: Es gibt nach dem Urteil keine Hinterbliebenenrente für die Hinterbliebenen einen tödlich verunglückten Unfallopfers, wenn auf einem gesetzlich unfallversicherten Rückweg der Verunfallte 2,2 %o hatte.

Wer sich also nach dem Dienst gerne mal ein paar (viele) Bier genehmigt, gefährdet seinen Unfallversicherungsschutz.

Landessozialgericht Darmstadt

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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 23.08.2011 16:19 Katj7a R7., Köln

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