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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kein Anspruch auf Leistungen aus Unfallversicherung bei 2,2 %o | 1 Beitrag | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 693775 | ||
Datum | 23.08.2011 16:19 MSG-Nr: [ 693775 ] | 2340 x gelesen | ||
Hallo zusammen, anliegendes Urteil des Landessozialgericht Darmstadt vom 15.5.2011 zur Kenntnis. Auch wenn es sich eigentlich aufdrängt: Es gibt nach dem Urteil keine Hinterbliebenenrente für die Hinterbliebenen einen tödlich verunglückten Unfallopfers, wenn auf einem gesetzlich unfallversicherten Rückweg der Verunfallte 2,2 %o hatte. Wer sich also nach dem Dienst gerne mal ein paar (viele) Bier genehmigt, gefährdet seinen Unfallversicherungsschutz. Landessozialgericht Darmstadt Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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