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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Schwimmwesten bei der Jugendfeuerwehr? | 39 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 694105 | ||
Datum | 27.08.2011 11:22 MSG-Nr: [ 694105 ] | 7834 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Fazit: stimmt so nicht. Wenn das Zeltlager im Dienstplan der JF offziell aufgeführt wurde ist das eine Dienstveranstaltung die auch unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz steht. Egal ob beim Zeltlager nun Ausbildung betrieben wird oder es "nur" ein normales Zeltlager der Jugendfeuerwehr ( = Jugendgruppe ) ist. Obwohl Zeltlager in den Unfallstatistiken bei den Unfallversicherungsträgern der Feuerwehren zahlenmässig eine grosse Rolle spielen sind diese von denen versicherungstechnisch abgedeckt. Ich hab schon einige Zeltlager organisiert bzw. mit "meiner" Jugendfeuerwehr daran teilgenommen. Beim Schwimmen haben wir noch nie Schwimmwesten angezogen ;-) MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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