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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Rettungsschere gebrochen - Ersatz musste nachgefordert werden | 4 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Chemnitz / Sachsen | 694117 | ||
Datum | 27.08.2011 13:21 MSG-Nr: [ 694117 ] | 6924 x gelesen | ||
Hallo! Folgendes steht in der aktuellen Feuerwehr: "Aufgrund der äußerst stabilen B-Säule aus hochfestem Material und der starken Deformierung des Fahrzeugs zerbrach die Schneide der Rettungsschere. Sofort wurde der Löschbezirk Urexweiler, der über das zweite hydraulische Rettungsgerät der Gemeinde Marpingen verfügt, nachgefordert." Bei der weiteren Rettung sei wohl kein Verzug eingetreten, da mit einer Rettungssäge weitergearbeitet werden konnte. Quelle: Einsatzbericht - Gessner, Christian: Rettungsschere gebrochen, in: Feuerwehr, Retten, Löschen, Bergen, 9/2011, S. 42. Ich interpretiere den Text so, dass zunächst nur ein Rettungssatz vor Ort bzw. alarmiert war. Fall das stimmt, ist es "schönes" Beispiel dafür, dass in der AAO zum Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person zwingend min. zwei Rettungssätze im ersten Abmarsch vorhanden sein sollten. Persönlich kann ich das noch durch zwei ähnliche "Aha"-Erlebnisse untermauern (zum Glück nur während der Ausbildung): -Beim Anreißen des Motors des Hydraulikaggregates Anreißseil abgerissen. -Beim Kombigerät die Spitze des Spreizbereiches abgebrochen. MkG Sascha | ||||
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