Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 696178 |
Datum | 15.09.2011 11:01 MSG-Nr: [ 696178 ] | 11490 x gelesen |
Geschrieben von Michael Weyrich
Wenn dich der Polizist vor Ort um entsprechende Übernahme dieser Tätigkeit bittet, handelt es sich um ein Amtshilfeersuchen und du wirst (egal was so manche hier schreiben) in dem Fall keine andere Möglichkeit haben, als die Absicherung stehen zu lassen und zu warten, ich gehe mal davon aus, dass das in allen Bundesländern ähnlich geregelt ist.
Okay, so machen wir es ja auch. Polizei und Feuerwehr gehen eine Art Notgemeinschaft ein. Aber die Polizei wird ja, zumindest in meinen Augen, nur als Ersatz für den Straßenbaulastträger tätig. Der ist der eigentlich Verantwortliche für den Unterhalt der Straße. Also auch für Beseitigung von Gefahren und der dazugehörigen Absicherung.
Fest steht für mich:
- es gibt offenbar keine Zeitvorgabe, wann der Straßenbaulastträger tätig werden muss,
- einfach mal eine Kostennote verschicken. Versuch macht kluch.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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