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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikTaktik zurück
ThemaÜberdruckbelüftung und Rauch- und WärmeAbzügen (RWA)26 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen696925
Datum22.09.2011 19:24      MSG-Nr: [ 696925 ]12055 x gelesen

Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Du weißt ja, es gibt keine doofen Fragen, nur doofe Antworten. Und deshalb hab ich die eine oder andere immer parat ;-)
Nun ja, die Antworten sind aber nicht doof genug, man lernt ja doch noch was... :-)

Geschrieben von Franz-Peter Lössl
NRA und NRWG hat Andreas ja schon gut erklärt, die definierten Zuluftöffnungen brauche ich dann, wenn ich etwas definiertes erreichen will.
Ja, hat er, dafür auch recht vielen Dank. Dennoch möchte ich an dieser Stelle auch noch mal auf Andreas´ Beitrag eingehen:

Geschrieben von Andreas Hackenschmidt
RWA: Rauch- und Wärmeabzugsanlage mit denen ein fest definiertes bauordnungsrechtliches Schutzziel sichergestellt wird (z.B. Rauchfreihaltung im Industriebau, Verkaufs- oder Versammlungsstätten). Diese können als NRA (natürliche Rauchabzugsanlagen) oder MRA (maschinelle Rauchabzugsanlagen) ausgeführt werden.
Diese "grobe" Einteilung reicht mir erst mal, eigentlich reicht ja auch: RWA= hat immer eine definierte Zuluftöffnung.

Geschrieben von Andreas Hackenschmidt
Weiterhin sind diese Anlagen in der Regel so ausgelegt, dass sie automatisch funktionieren, d.h. bei NRA wird die erforderliche Zuluft automatisch sichergestellt. Ein Eingreifen der Feuerwehr durch unterstützende Maßnahmen ist hier nicht vorgesehen.Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Es ist nach DIN 18232-2 eine "unverzügliche" Öffnung der Zuluftflächen gefordert.
"Zuluft automatisch sichergestellt" heißt dann bei der RWA, daß die RWA und die Zuluftöffnung gleichzeitig und automatisch geöffnet werden, sprich das Feuer spricht "Sesam öffne dich!" und dann geht Tor 1, 2 oder 3 auf?
Dann wäre es aber doch sicher von Vorteil, wenn Feuerwehrs die zuvor und fest definierte Zuluftöffnungen der jeweiligen RWA kennen sollte. Ist ja durchaus "clever" mit dem Luftstrom vorzugehen und somit die Zuluftöffnung im Idealfall auch als Zugangsöffnung zu nutzen. Oder?! (Zumindest wird das in diversen Unterlagen so verbreitet...)
Zwischenfrage:
Andreas schreibt, daß unterstützende Maßnahmen durch Feuerwehrs nicht vorgesehen sind. Würden sich unterstützende Maßnahmen, d.h. maschinelle Belüftung mittels Überdrucklüfter vor der definierten Zuluftöffnung, negativ oder doch eher positiv auf die berechnete/simulierte und "genehmigte" Entrauchung auswirken?


Geschrieben von Andreas Hackenschmidt
Das Gegenstück dazu sind unqualifizierte Rauchableitungsöffnung bzw. Öffnungen zur Rauchableitung (z.B. Fenster, Tore, Oberlichter usw.). Diese Öffnungen dienen der Feuerwehr zur Unterstützung des Löschangriffes bzw. zur Be- und Entlüftung nach der Brandbekämpfung. [..] Für diese Anlagen wird im Allgemeinen keine Zuluft definiert, so dass hier unter Umständen ein Eingreifen der Feuerwehr erforderlich werden kann.
Diese "unqualifizierte Rauchableitungsöffnungen" sind dann also nichts anderes wie z.B. auch ein "normales" Fenster in einem "normalen" Wohngebäude auch. D.h. man kann sie als Abluftöffnung nutzen, muß aber in jedem Fall (im Gegensatz zur "Luxusvariante" RWA wo beides automatisch defniert und vorgegeben ist) Zu- und Abluftöffnung selbst festlegen und definieren.

Wobei handelt es sich dann wohl bei dieser Auslösevorrichtung?
Ist das
a) eine manuelle Auslösevorrichtung einer RWA (mit definierter Zuluftöffnung), die Du hier beschrieben hast:
Geschrieben von Franz-Peter Lössl
NRWGs (als Bestandteil der NRA) lösen zulassungsbedingt in der Regel immer automatisch aus, können zudem auch manuell ausgelöst werden, wenn die automatische, meist thermische Auslösung (z.B. durch Glasfässchen wie beim Sprinkler) noch nicht funktioniert hat, weil der Rauch noch nicht die erforderliche Auslösetempereatur erreicht hat.
So was haben wir in unserer Firma (Hochregallager und Großraumbüros) mehrfach hängen, teilweise mehrere nebeneinander ("Gruppe 1", "Gruppe 2", "Gruppe 3",...). Allerdings wüßte ich nicht, wo sich dann automatisch mit dem Öffnen der Abluftöffnung (RWA) im gleichen Moment eine Zuluftöffnung auftuen sollte/könnte....

Oder ist es
b) die manuelle Auslösevorrichtung einer "unqualifizierten Rauchableitungsöffnung", sprich der Oberlichter?

Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Planung ersetzt den Zufall durch den Irrtum. Wenn die Feuerwehr die exakte Größe der Rauchableitungsöffnung kennt, kann sie ja das Verhältnis 1:1,5 berücksichtigen.
Ob nun RWA oder "unqualifizierte Rauchableitungsöffnung", in beiden Fällen bin ich dafür die Größe der jeweiligen Zu- und Ablüftöffnungen zu kennen, damit das Größenverhältnis von Zuluftöffnung zur Abluftöffnung eingehalten werden kann, die taktischen Ventilation funktioniert und eben nicht das Trial-and-error-Verfahren.

Stellt sich mir allerdings die Frage nach dem richtigen Größenverhältnis (und nicht nur mir):
Geschrieben von Thomas Schumann
Soweit ich weiß ,gab es dazu mal Versuche durch eine F.
Dabei wurde das Verhältnis 1:1,5 kritisch hinterfragt. Ergebnis war, dass die Überdruckbelüftung eher als Belüftung bezeichnet werden sollte, denn es entsteht praktisch kein Überdruck. Die Wirkung ergibt sich aus der Strömung der Luft.
Also kann die Abluftöffnung auch größer sein.
Allerdings weiß ich die Quelle nicht mehr. Wer kann helfen?

Inzwischen hab ich auch diverse Angaben gefunden:
min.: 1:0,5
optimal: 1:1
weit verbreitet: 1:1,5
auch schon gelesen: 1:2
max.: 1:3

Wir haben also die Qual der Wahl und somit droht also doch Trial-and-error-Verfahren.


Geschrieben von Franz-Peter Lössl
wird es sich bei der Belüftung quantitativ in der Regel um ein Trial-and-error-Verfahren handeln. Ausgenommen davon sind Objekte, für die mobile Großventilatoren vorgehalten werden, die an vorher definierten Stellen eingesetzt werden, um eine Rauchableitung über definierte Öffnungsflächen zu ermöglichen. (Gell Marc, sowas gibts ;-)) Das ist dann aber auch entsprechend berechnet und simuliert.
...und funktioniert, bis Feuerwehrs aufschlägt, vlgl. hier (ganz nach unten scrollen)

Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Geschrieben von Lars Tiedemann
"Die "Marc Maier-Variante" mit Lüfterunterstützung bei beginnender Brandbekämpfung (wenn dadurch die Thermik "zerstört" wird) ..."
... ist eigentlich keine zerstörende Variante, sondern eine ersetzende Variante.

Ich interpretiere Marcs Beitrag so, daß die Thermik nicht durch die beginnende taktische Ventilation (bzw. maschinelle (Überdruck-)Belüftung) zerstört wird, sondern durch die beginnenden Löschmaßnahmen (Kühlen ist nun mal nicht so gut für die Thermik...). Also wäre die maschinelle (Überdruck-)Belüftung eine Maßnahme, um die durch die Löschmaßnahmen "zerstörte" Thermik wieder herzustellen bzw. zu unterstützen.

Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Die Thermik, die den "Rauch" (ich bezeichne es mal so banal) nach oben steigen lässt, wo er sich dann nach etwas Aufenthalt und Rumwabern selbst den Ausgang suchen muss, wird ersetzt durch den Überdruck, besser gesagt durch den dadurch entstehenden Unterdruck an den Außenseiten der Rauchableitungsöffnungen. Man sollte daher besser sagen, dass der Rauch nicht zur Öffnung rausgedrückt wird sondern eher von der Öffnung angesaugt wird.
"von der Öffnung angesaugt"...?! Das wird aber oftmals anders dargestellt, z.B. Rauch lesen, "Schwerkraftströmung" S.14/15

Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Trotzdem glaube ich noch immer fest daran:
Geschrieben von Lars Tiedemann
"Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Es besteht noch Hoffnung!"

...ja, es gibt noch viel zu tun und zu lernen....


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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 20.09.2011 13:21 Lars7 T.7, Oerel
 20.09.2011 14:05 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 20.09.2011 15:08 Tim 7B., St. Ingbert
 20.09.2011 15:46 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 20.09.2011 18:16 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 20.09.2011 19:26 Thom7as 7S., Erfurt
 20.09.2011 23:43 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 21.09.2011 09:37 Lars7 T.7, Oerel
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 21.09.2011 15:12 Mich7ael7 B.7, Freigericht
 21.09.2011 15:22 Lars7 T.7, Oerel
 22.09.2011 00:36 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 22.09.2011 09:15 Anto7n K7., Mühlhausen
 22.09.2011 09:17 Anto7n K7., Mühlhausen
 22.09.2011 19:24 Lars7 T.7, Oerel
 22.09.2011 22:11 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 22.09.2011 23:02 Lars7 T.7, Oerel
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 23.09.2011 10:57 Lars7 T.7, Oerel
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 20.09.2011 15:58 Marc7 M.7, Heidenheim a. d. Brenz
 20.09.2011 19:37 Lars7 T.7, Oerel

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