Moin
ich suche nach einer konkreten Quelle der Aussage "Der Bund finanziert pro Bundesfahrzeug alle fünf Jahre zwei Führerscheinerweiterungen, von Klasse B auf die benötigte Klasse." Das liest und hört man immer mal wieder, weicht aber gerne im Detail voneinander ab.
Das ganze soll sich aus § 13 ZSKG ableiten, wird aber sicherlich in irgendeiner Verordnung o.ä. ganz konkret drinstehen. Hat da jemand was für mich zur Hand?
Danke vorab,
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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