Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Angebotseingänge 'last minute' bei Fahrzeugausschreibung | 35 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 698992 |
Datum | 16.10.2011 21:38 MSG-Nr: [ 698992 ] | 11420 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Christi@n PannierDas bei der Ermittlung der Breite eines Fahrzeugs die Spiegel nicht berücksichtigt werden muß ich dir hoffentlich nicht erklären (StVZO, §32 Abs. 1 Nr. 5, 6. Spiegelstrich).
Nein, du brauchst mir nicht zu erklären, dass bei der Breitenangabe in den Fahrzeugpapieren die Spiegel (und noch ein paar andere Dinge, ich musste mal auswendig lernen, welche...) nicht berücksichtigt sind.
Das sorgt immer wieder für böse Überraschung bei Verkehrsverboten (klassisch: die linke Spur in Autobahnbaustellen) und ggf. auch in Engstellen.
Warum sollte aber die betreffende Feuerwehr einen Papierwert fordern, der keine praktische Bedeutung hat? Ich gehe vielmehr davon aus, dass das Auto irgendwo durch passen soll, wo nur 1,80m Platz ist. (oder es gibt genau ein Auto bei dem dieser Wert eingehalten wird und sie wollen genau das haben).
Aber die beiden VWs reissen die Latte ja sogar formal, also ohne Spiegel.
Gruß,
Henning
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