Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Atemschutzübungsstrecke | 38 Beiträge |
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 699418 |
Datum | 19.10.2011 19:03 MSG-Nr: [ 699418 ] | 11035 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo,
ich finde es fast schon erheiternd, wieviele unterschiedliche Varianten es diesbezüglich gibt.
In der Anlage 4 der FwDV 7 heißt es leidiglich
Die Belastungsübung ist in einer nach DIN 14 093 gestalteten Atemschutz-Übungsanlage
oder mindestens einer für eine Belastungsübung geeigneten, gleichwertigen Anlage durchzuführen.
Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von
80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen.
kurz: es geht um eine genau definierte physikalische Arbeit mit einer definierten Luftmenge.
Theoretisch könnte der Durchgang in Badehose erfolgen; jedes Gramm mehr am Körper bedeutet auch, dass mehr Arbeit geleistet wird (was eigentlich in der Streckenlänge bzw. an den Arbeitsgeräten berücksichtigt werden müsste)
Die Belastungsübung ist eine Belastungsübung, keine Einsatzübung. Somit sind eigentlich alle Dinge, die über das reine Absolvieren dieser hinausgehen (Schlauchmitnahme, Kanister und was was da sonst noch alles gibt) mehr oder weniger "Schikane" bzw. zumindest unnötig, wenn das nicht mit zum "Konzept" der Übungsanlage gehört (und in die Gesamtarbeit eingerechnet ist). Ebenso ist es meiner Meinung mit zusätzlicher Belastung durch entsprechend isolierende Kleidung.
Grüße
Magnus
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| 19.10.2011 18:16 |
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., Nentershausen | |