Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Führungsdienst-Richtlinie; Richtlinie für den Führungsdienst im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz.
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Geschrieben von Ralf Rötter jetzt seit mal nicht so schlecht zu sprechen auf RLP. Reden wir aber auch nicht alles besser, als es ist ;-)
Geschrieben von Ralf Rötteraber die Grundlagen seitens des Landes stehen nunmal. Ob die aber in allen Punkten so glücklich sind? Aber unabhängig davon, solange diese Grundlagen mancherorts nur ungelebtes Papier sind, sind sie relativ wenig wert. Und wenn sie dann noch mit Duldung/Forcierung des Grundlagengebers unterschiedlichst ausgestaltet werden, dann erst recht.
Geschrieben von Ralf RötterWie Michael schon schreibt, das wird ja jetzt durch die Hintertüre über die PG Digitalfunk geklärt (wobei ich heute im S6-Lehrgang gelernt habe, das es nicht mehr die PG Digitalfunk ist, sondern sich jetzt "autorisierte Stelle" nennt) Das ist immer noch die Projektgruppe, die nun aber auch Aufgaben der autorisierten Stelle wahrnimmt.
Geschrieben von Ralf Rötter Wir in unserem Kreis werden das zumindest durchziehen mit einer FEZ pro VG Hattet ihr im Kreis überhaupt solche "Ausreißer"? Die drei mir bekannten liegen woanders.
Geschrieben von Ralf RötterBin zwar nur GF, aber in letzter Zeit häufiger auf der LFKS, ich hab hier noch keinen Schaumteppisch zur Teilnehmerbespassung gesehen. Im August 2010 war das noch eine Unterrichtsstunde im GF. Zwei halten Schaumrohr, einer passt auf dass keiner den Zumischer klaut, der Rest schaut entweder staunend oder gelangweilt zu.
Geschrieben von Ralf RötterGut, das mit den Wiederholung mag stimmern, finde ich aber vom Grundsatz her jetzt nicht zu schlimme.... Wenn ich an die Anzahl der Durchgänge an der Platte pro Teilnehmer denke, oder die Zeitansätze für die wirklich neuen Inhalte, dann halte ich von der Ausgestaltung der ersten Lehrgangswoche recht wenig. Ich weiß aber auch, dass andere Teilnehmer da recht glücklich drüber sind (und das in RLP mittlerweile der nach meiner Einschätzung erste Kreis (BIT) auch schon GF-Vorbereitungsseminare auf Kreisebene abhält, spricht auch für sich).
Geschrieben von Ralf RötterMhm, ich finde schon, gelb = Einsatzleiter, Weiß = Abschnittsleiter, rot=Unterabschnittsleiter....
Unterabschnittsleiter lt. FüRi: Wehrführer (FF), Wachabteilungsführer (BF), Zugführer und Führer von Einsatzeinheiten des Sanitäts-, Betreuungs-, Versorgungsdienstes. Und natürlich alles erst ab Stufe 4. Einsatz- und auch Abschnittsleiter gibt's aber auch darunter, arbeiten die dann so halbrichtlinienkonform mit der Farbe, die ihnen bei Stufe 4 auch zugeteilt wäre? Also ich als Wehrführer leite Einsätze in dem mir möglichen Rahmen dann mit roter Weste, und alle drumherum kapieren, das ich EL bin, weil die darüber liegenden Farben einfach nicht da sind?
Mir ist da zuwenig geregelt. Insbesondere weil:
Geschrieben von Ralf RötterOk, wir haben momentan auch in unserer VG das Problem, das wir gerne Fahrzeugführer kennzeichnen wollen und wissen nicht mit welcher Farbe, aber bis UAL ist es doch eigentlich geregelt.... Genaugenommen ist es darunter auch geregelt, unsere FüRi sagt doch ganz klar: Führer eines selbständigen Trupps, Staffel- oder Gruppenführer der Feuerwehr sind mit der Helmkennzeichnung ausreichend gekennzeichnet. In meinem 500-Ew-Ort wartet derzeit der 5. auf den GF-Lehrgang, wir kriegen also bald unser 1. Auto nur mit helmgekennzeichneten, sich gegenseitig führenden Leuten voll. Da lob ich mir doch, dass da am Beifahrerplatz noch ne Weste hängt.
(einheitliche Leitstellensysteme, Alarmstichworte)
Geschrieben von Ralf RötterWeiß ich ziemlich genau, ist in ARBEIT!!!! Ist es doch schon lange. Und wenn Leute zur Arigon-Vorstellung fahren, gibt es seltsame Blicke, weil Systemblöcke, die dem Land als Zusatzoption wichtig waren, plötzlich für ganze Leitstellenbereiche uninteressant sind, da die es schon im Rahmen der Leitstellenanbindung und dem onlinebasierten ELR-Zugriff haben.
Schön, wenn das alles mal einheitlich wird, aber für Effizienz und die komplette Sinnhaftigkeit kommt das Jahre zu spät.
(Und für die Ausgestaltung der Alarmstichworte mit der AAO hat man selbst in Bayern vernünftige Landesvorgaben hinbekommen, hier kann bei ein und dem selben Stichwort "Handynummer Wehrleiter" oder "5 Sirenenschleifen" klingeln, ohne dass es jemanden stört.)
(kommunale Selbstverwaltungshoheit in Feuerwehrfragen)
Geschrieben von Ralf Rötter Ksnn man so sehen, muss man aber nicht unbedingt..... Wenn landesseitig bei jeder noch so grundsätzlichen und allgemeinen Frage die Auffassung herrscht, "Das muss/kann/soll die Kommune/Feuerwehr selbst entscheiden", wie soll denn da eine Einheitlichkeit aufkommen?
Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
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