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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Wiederverschließen einer Wohung nach Türöffnung durch Feuerwehr | 27 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8B., Geseke / NRW | 701437 | ||
Datum | 07.11.2011 12:09 MSG-Nr: [ 701437 ] | 13701 x gelesen | ||
Hallo, gibt es eine gesetzliche Grundlage, welche besagt, dass die Feuerwehr nach einer, durch sie durchgeführten Wohnungsöffnung, dazu verpflichtet ist, die Wohnung wieder sicher zu verschließen? Sei es durch Einsetzen eines neuen Schließzylinders oder Reparatur (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) eines beschädigten Zugangsweges? Oder ist dies womöglich Aufgabe der Polizei oder eines zu beauftragenden Schlüsseldienstes? Gruß Alex | ||||
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