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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAusgleich Mehrarbeit9 Beiträge
AutorFran8k B8., Detmold / NRW703874
Datum23.11.2011 22:45      MSG-Nr: [ 703874 ]7175 x gelesen

Hallo in die Runde,
in diesem Forum ist schon viel diskutiert worden zum Thema Arbeitszeit etc. Hier möchte ich keine neue Diskussion lostreten. Es würde mich viel mehr interessieren, wie die jeweiligen Dienststellen mit dem Urteil des BVG vom 29.09.2011 nun umgehen. In der täglichen Praxis habe ich verschiedenste Kommentare dazu gehört. Diese begannen von"ja, nun werden wir die entsprechenden Ausgleiche zahlen" bis hin zur Variante "Wir warten ersteinmal auf die schriftliche Urteilsbegründung ab, werden diese dann lesen, dann werden wir noch abwarten, was der Landkreistag NRW uns als Handlungsempfehlung dazu beschreibt". Leider ist das Urteil nebst Begründung immer noch nicht öffentlich, aber vielleicht kann ja hier mal der eine oder andere beschreiben, welche Varianten jeweils zur Anwendung kommen. Ich meine damit von Freizeitausgleich, Vergütung bis hin zur Variante es gibt nix. Es handelt sich hierbei auch um eine sehr emotionale Sache. Ich würde mich daher freuen, wenn es doch etwas sachlich bleibt. Viele Grüße



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 23.11.2011 22:45 Fran7k B7., Detmold
 24.11.2011 06:11 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 12.12.2011 12:46 ., Oberhausen
 12.12.2011 13:27 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 12.12.2011 13:36 Mich7ael7 B.7, Freigericht
 12.12.2011 13:46 ., München
 12.12.2011 15:49 ., Oberhausen
 12.12.2011 15:55 ., München
 15.12.2011 17:28 Kevi7n 7K., Cottbus

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