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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Berlin: Kein genereller Auschluß privater RD von der Notfallrettung | 1 Beitrag | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 704889 | ||
Datum | 01.12.2011 15:06 MSG-Nr: [ 704889 ] | 2027 x gelesen | ||
Tach, Post! Das Verwaltungsgericht Berlin (21. Kammer) hat am 25.10.2011 ein interessantes Urteil bzgl. der Mitwirkung privater Rettungsdienstunternehmen in der Berliner Notfallrettung gesprochen. Demnach war die Ablehnung des Antrags auf Mitwirkung in der Notfallrettung eines privaten Rettungsdienste unzulässig. Das VG Berlin kommt zu dem Schluß, dass zwar nach Berliner RDG die Notfallrettung der Berliner Feuerwehr sowie den HiOrgs vorbehalten sei, bei Bedarf aber auch anderen privaten Einrichtungen übertragen werden kann. Den Bedarf sieht das Gericht als gegeben an und stellt fest, dass gem. Verwaltungsvereinbarung zwischen BMVg und Berliner Senat seit einigen Jahren auch Fahrzeuge und Personal der Bundeswehr im Berliner Rettungsdienst unterwegs sind, letztere aber ebenfalls keine privilegierte Einrichtung gem. RDG ist. Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg ist zugelassen. Pressemitteilung auf berlin.de MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | ||||
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