News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mal ne andere Ausnahme von der Fahrerlaubnis-Verordnung | 29 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 709126 | ||
Datum | 06.01.2012 11:02 MSG-Nr: [ 709126 ] | 6044 x gelesen | ||
Dazu müsste man risikofreudig zunächst näher bestimmen. Sicherlich sind Punkte ein Indiz für entsprechende Fahrweisen aber dennoch würde ich vehement eine Regelung wie bspw. 10 Punkte = ungeeignet ablehenen. Abgesehen davon wie man überhaupt das Punktekonto des FA in Erfahrung bringen möchte. Im übrigen wäre mir neu das bei den Kollegen in grün/blau, welche ja zudem punktewürdige Verstöße berufsbedingt auch noch ahnden müssen, ähnliches praktiziert wird. Und nein - ich bin punktelos ;-) MkG Sven -meine Meinung- | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|