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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Umgang mit Beamten! | 6 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 709551 | ||
| Datum | 09.01.2012 07:46 MSG-Nr: [ 709551 ] | 3323 x gelesen | ||
Geschrieben von nico b. Ist das nicht eine Frechheit? Nein, ist es nicht. Vielmehr ist es - eine große Belastung und ein fieser Einschnitt für die Betroffenen! aber eben AUCH - ein im § 15 BeamtStG bzw. §§ 27, 28 Landesbeamtengesetz MVP geregelter Vorgang, den man Versetzung nennt. Dass man dafür den Beamten unter bestimmten Umständen NICHT fragen muss, ist ebenso dort geregelt. Bzgl. der Besitzstandswahrung (FW-Zulage [wurde auch die Laufbahn gewechselt oder sind es immer noch Beamte des fwtech. Dienstes?], Heilfürsorge) könnte man mit kundigen Leuten mal über eine Klage reden, ich fürchte aber, auch das ist leider aussichtslos. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. | ||||
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