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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaUmgang mit Beamten!6 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen709551
Datum09.01.2012 07:46      MSG-Nr: [ 709551 ]3323 x gelesen

Geschrieben von nico b.Ist das nicht eine Frechheit?

Nein, ist es nicht. Vielmehr ist es

- eine große Belastung und ein fieser Einschnitt für die Betroffenen!

aber eben AUCH

- ein im § 15 BeamtStG bzw. §§ 27, 28 Landesbeamtengesetz MVP geregelter Vorgang, den man Versetzung nennt. Dass man dafür den Beamten unter bestimmten Umständen NICHT fragen muss, ist ebenso dort geregelt.

Bzgl. der Besitzstandswahrung (FW-Zulage [wurde auch die Laufbahn gewechselt oder sind es immer noch Beamte des fwtech. Dienstes?], Heilfürsorge) könnte man mit kundigen Leuten mal über eine Klage reden, ich fürchte aber, auch das ist leider aussichtslos.


Gruß

A.

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 09.01.2012 07:19 nico7 b.7, HH
 09.01.2012 07:46 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 09.01.2012 08:24 nico7 b.7, HH
 09.01.2012 09:01 Matt7hia7s O7., Waldems
 09.01.2012 10:28 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 09.01.2012 11:18 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf

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