alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKlage vor Finanzgericht wegen Werbungskosten bei Werkfeuerwehr5 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern711924
Datum24.01.2012 18:03      MSG-Nr: [ 711924 ]5073 x gelesen

Zur Information:
Ich habe vor Jahren auf eigene Kosten der LKW-Füherschein gemacht um so eine Voraussetzung für die Übernahme in den EFD der Werkfeuerwehr zu erfüllen.
Als nebenberuflicher Werkfeuerwehrmann sind alle meine WF-Stunden Arbeitszeit. Hinzu kommt noch eine zusätzliche finanzielle Entschädigung für die Belastungen durch den Feuerwehrdienst.
Entsprechend habe ich beim Finanzamt Erlangen die Füherscheinkosten als Werbungsksoten geltend gemacht. Das FA will diese Werbungskosten nicht anerkennen und argumentiert mit - nicht zutreffender - ehrenamtlicher Tätigkeit bei der Feuerwehr und war im mehrjährigen Einspruchsverfahren nicht bereit diese Werbungskosten (ihr wisst ja was der C-Führerschein kostet) anzuerkennen.
Deswegen habe ich jetzt Klage gegen das FA beim Finanzgericht in Nürnberg eingereicht.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 24.01.2012 18:03 Volk7er 7L., Erlangen
 24.01.2012 18:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.04.2012 09:32 Volk7er 7L., Erlangen
 07.12.2012 11:42 Volk7er 7L., Erlangen
 07.12.2012 12:13 ., Dortmund

0.131


Klage vor Finanzgericht wegen Werbungskosten bei Werkfeuerwehr - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt