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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Landesrechtliche Vorgaben für PSA - war: Helmfarbe | 26 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 713374 | ||
Datum | 07.02.2012 16:31 MSG-Nr: [ 713374 ] | 8299 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Henning K. ggf. gibt es noch landesrechtliche Vorgaben über das Aussehen von Dienstbekleidung, die vielleicht sogar verbindlich und rechtskonform sind ;-) Welche Möglichkeiten haben die Bundesländer den Gemeinden vorzuschreiben welche PSA zu beschaffen ist? Über den Hebel "Zuschüsse" kann das jeweilige Bundesland da schon steuern. Wenn aber eine Gemeinde meint keine Zuschüsse zu benötigen kann die ja im Grunde unter Berücksichtigung der Normen und der UVV-Vorschriften schon frei beschaffen was sie wollen. Welche Möglichkeiten hat dann das Land da steuernd einzugreifen? Können die nach heutiger Rechtsgrundlage trotzdem noch verbindliche Vorschriften machen? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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