1. Wasserentnahmestelle
2. Wochenende
Servus Andreas,
Servus Forum,
hier im Thread gab´s ja bereits eine Menge Zustimmung und Anregungen für eure Übungen. Das ist auch gut so, v.a. für "kleinere" Feuerwehren.
In diesem Zusammenhang möchte ich eine kurz über eine Diskussion berichten, die am vergangenen WE geführt wurde.
Dabei wurden auch die Übungen bei den kleinen Feuerwehren angesprochen. Übrigens, bei uns im Landkreis gibt´s 153 Feuerwehren, also kennt man auch viele dieser Wehren. Dabei wurde du.a. auch der Übungsaufwand diskutiert. Bis vor ca. 20- 25 Jahren gab´s eine Anordnung vom KBR, die mindestens 6 Übungen/ Jahre vorschrieb. Bei vielen Feuerwehren hat sich das ja zum Glück geändert, aber manche Feuerwehren haben das halt noch immer als Standard. Auf meine Aussage, dass lt. FwDV 2 mindestens 40 Stunden pro Jahr geübt werden sollte, wurde mir entgegnet, dass das schon so "richtig" geschrieben wird, dass es passt.
Nun würde mich interessieren, v.a. für Bayern, wer die Übungen, besonders die Anzahl oder Stunden kontrolliert, und auch wie sie kontrolliert werden? Und evtl. auch, wie die Kontrollen umgangen werden.
Was kann (soll man) tun, wenn nachgewiesen wird, dass geschummelt wird?
Über die Qualität der Ausbildung will ich jetzt mal gar nicht sprechen.;-(
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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