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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G26.3 & FwDV7 Bonus bei Krankenkasse | 1 Beitrag | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 717704 | ||
Datum | 12.03.2012 17:48 MSG-Nr: [ 717704 ] | 3464 x gelesen | ||
Ich möchte dies mal gerne auf den aktuellen Stand bringen: Geschrieben von Arnd S. In Baden-Württemberg kamen alle Atemschutzgeräteträger (AGT) mit einer gültigen Untersuchungsbescheinigung nach arbeitsmedizinischem Grundsatz 26.3 (G26.3) und einer Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung der Belastungsübung nach Feuerwehrdiensvorschrift 7 in den Genuss eines sogenannten Gesundheitsbonus bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) in Höhe von 30,- EUR /Jahr. Für RLP habe ich beim Verband das hier gefunden. Jetzt muss ich nur noch versuchen zu verstehen, warum "meine" Krankenkasse nen Bonus für "Feuerwehrsport" und "Leistungsspange der Jugendfeuerwehr" springen lässt, für meine regelmäßige Atemschutztauglichkeitserhaltung aber offenbar nicht. Sollte ich das rausfinden, lasse ich es euch wissen. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | ||||
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