1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Hallo Zusammen,
folgender Fall:
Ein TLF 4000 soll eine "große" Anhängerkupplung bekommen, da es sich auf Grund seiner Masse und Motorleistung als Zugfahrzeug für LKW-Hänger bzw. als Schleppfahrzeug anbieten würde (nicht als Regelfall in der AAO, nur Vorhalt für evtl. Einsätze).
Nun zählt ja die Stützlast zur zGM, und bei einer großen Kupplung sind das m.W. gleich mal 2000kg oder mehr (in Feuerwehrsprache: 2000l Wasser!).
Wie würdet ihr vorgehen bzw. was ist zulässig?
A) 2000kg Stützlast eintragen lassen und auf 2000kg Wasser bzw. Beladung verzichten, um jederzeit auch schwere Zentralachs-Anhänger ziehen zu dürfen? Die Antwort kenne ich bereits
B) Nur 150kg Stützlast eintragen lassen (für Drehschemel-Anhänger und Schleppbetrieb ausreichend), sich damit aber die Möglichkeit zu nehmen auch Zentralachs-Anhänger ziehen zu dürfen?
C) Wie B) aber im Einsatzfall dann trotzdem machen?
D) 2000kg Stützlast eintragen lassen, Fahrzeug Beladungsmäßig bis auf z.B. 17500kg ausreizen aber ein Warnschild anbringen mit dem Hinweis, dass bei Hängerbetrieb mit Stützlasten über 150kg die Beladung entsprechend zu reduzieren ist (Wasser ablassen)?
E) anderer Vorschlag?
Grüße,
Stefan
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |