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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Löschwasserversorgung | 16 Beiträge | ||
Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 719187 | ||
Datum | 26.03.2012 22:28 MSG-Nr: [ 719187 ] | 6309 x gelesen | ||
Mal im Ernst, es entbehrt doch jeder Grundlage darüber zu streiten, ob Kartoffeln brennen. Das wird der Baugenehmigungsbehörder vermutlich auch nicht vordringlich wichtig gewesen sein. Schließlich kann der Bau ja evtl auf für andere Dinge genutzt werden. Und die Marskrieger könnten landen und dann könnten sie die Weltherrschaft übernehmen. Tatsache ist: Entweder findet die W405 Anwendung oder die IndBauRL. Das war die Frage. Die wurde m. E. auch beantwortet. (Ich meine mich zu erinnern, dass der LFV Nds auch eine Empfehlung ausgegeben hat hinsichtlich der Wassersorgung bei Feuerwehren mit Mindestausstattung. Könnte als Stand der Technik aufgefasst werden.) | ||||
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