Moin!
da oben lese ich zwei Mal Geschrieben von DVNbauO...wenn wegen des Brandschutzes Bedenken nicht bestehen.
Dann lese ich:
Geschrieben von Rainer E.Ich denke aber, dass die Brandgefahr, die von gelagerten Kartoffeln ausgeht, und Die Frage ist dann noch, für die Bergündung der Abweichung, welche landwirtschaftl. Geräte gelagert werden
Damit hast du dir doch selber die Antwort gegeben!
Jetzt steht da "Kartoffeln" und "2 Pflüge, 3 Scheibeneggen, 1 Schwerlastwalze" weil dem Bäuerlein der Euro in seiner Tasche lieber ist als in der des Tiefbauunternehmens!
Wenn die Halle dann in 5 Jahren hinten links brennt, rennen deine AGT an 3to Phosphatdünger, 200m³ Stroh, einem 260-PS-Fendt-Schlepper, den einzigen zwei Claas-Dreschern der weiteren Umgebung und ca. 1,7m³ Diesel in Fässern vorbei! Nur auf Kartoffeln kullern sie nicht weg, und am Pflug rennt sich auch keiner das Schienbein ein.
Ich behaupte mal das hier der Ansatz von Thomas deutlich zielführender ist!
Auch wenn man zugeben muss das das Ergebnis im Schadensfall wohl das gleiche sein wird. Aber da könnten wir den VB ja gleich weglassen.:-)
Gruß Jan
... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!
... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |