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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | kann der VB die Vorhaltung einer 3-teiligen Schiebleiter vorschreiben? | 34 Beiträge | ||
Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 719250 | ||
Datum | 27.03.2012 11:32 MSG-Nr: [ 719250 ] | 17801 x gelesen | ||
Wann soll sie damit üben? Also wenn denn Schiebleitern zulässig sind, dann muss diese an die FW übergeben werden. Der Hausbesitzer kann entweder die Gesamtkosten oder nur einen Teil tragen. Das ist mit dem Brandschutzträger zu vereinbaren. Hat die Feuerwehr keine Möglichkeit die Leiter zu verlasten (z. B. weil nur ein TSF zu Verfügung steht), dann muss der Bauherr entweder ein neues Auto kaufen. Das wird er wohl eher nicht tun oder er muss den Rettungsweg baulich ausführen. Die Lagerung am Gebäude funktioniert nicht. Bauliche Rettungswege müssen dann nach BauprüfO abgenommen werden. Auf dem Markt gibt es da etliche Varianten. Also entweder die FW hat eine Schiebleiter (vorausgesetzt sie ist zulässig --> Welches Bundesland?) oder der Rettungsweg muss baulich sein. Alles andere ist Pfusch! | ||||
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