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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrabgabe | 28 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 720151 | ||
Datum | 03.04.2012 17:56 MSG-Nr: [ 720151 ] | 7141 x gelesen | ||
Hallo Johannes, das Bundesverfassungsgericht hat auch die Feuerwehrabgabe an sich als verfassungswidrig angesehen, da der Brandschutz im Interesse der Allgeminheit erfolgt und deshalb aus allgemeinen Steuern finanziert werden muss. In Sachsen haben die Gemeinden Zschopau und Weißwasser einen Versuch zur Wiedereinführung unternommen, waren jedoch nicht erfolgreich, da bereits das Innenministerium keine Verinbarkeit mit der Verfassung gegeben sah. Im Parlament wurde im Rahmen der Fragestunde auch kurz darauf eingegangen. Siehe hier auf S. 101 unten. Im übrigen glaube ich nicht, dass die Feuerwehrabgabe die finanziellen und personellen Probleme lösen würde. Denn ich bezweifele, dass die Zusatzeinnahmen tatsächlich zusätzlich zum bisherigen Haushaltsansatz aufgewendet würden. Vom Verwaltungsaufwand festzustellen, wer feuerwehrdienstfähig ist und wer nicht, wer befreit wird und wer nicht, mal ganz abgesehen. Liebe Grüße aus Kassel | ||||
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