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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Internetseite | 21 Beiträge | ||
Autor | Wilf8rie8d L8., falkenberg/Elster / brandenburg | 721310 | ||
Datum | 12.04.2012 15:08 MSG-Nr: [ 721310 ] | 10326 x gelesen | ||
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Hallo liebe Forum-Kameraden(innen), heute habe ich ein Problem. Unsere Wehr betreibt eine eigene Internetseite (auf privater Basis,Webmaster=Wehrführer) u.a. mit der Rubrik "Einsätze", hier werden auchEinsatzbilder veröffentlicht. Es handelt sich aber um Bilder, die von "Jedermann" gemacht werden können, also keine Aufnahmen von Geschädigten, keine Bilder von Wohnungen usw. Unsere Kreisführung hat nun die Veröffentlichung im Internet verboten. Ist das rechtlich zulässig, bzw. gibt es presserechtliche Vorschriften o.ä. wo dieses Thema geregelt ist, eventuell rechtliche Quellen (Gesetzestext, Presserecht)? Vieln Dank Winne L. | ||||
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